SetCorp
NUTZUNGSVEREINBARUNG UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand: 26. September 2026
1. Geltungsbereich
- Diese Nutzungsvereinbarung und Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln:
- die Nutzung der von SetCorp Services [EinProjekt der IMT Consulting GmbH] (im folgenden „SetCorp“) betriebenen Website, Online-Portale, digitalen Anwendungen und sonstigen digitalen Angebote;
- die Nutzung und Bestellung der über diese Kanäle angebotenen Dienstleistungen;
- die Beauftragung von SetCorp mit Dienstleistungen im Bereich internationale Gründungskoordination, Gründungsabwicklung, Administration und damit verbundenen Leistungen;
- die Inanspruchnahme von Leistungen, die SetCorp über externe Partner vermittelt.
- Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen SetCorp und ihren Kunden („Kunde“), soweit im jeweiligen Einzelauftrag nichts Abweichendes vereinbart wird.
- Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen SetCorp und dem Kunden gehen diesen AGB vor.
- Die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB ist massgeblich.
2. Anbieter
Anbieter der Dienstleistungen ist die IMT Consulting GmbH (nachfolgend „IMT“), handelnd für das Projekt „SetCorp Services“ oder kurz "SetCorp".
Vertragspartnerin:
IMT Consulting GmbH
Altgasse 43
6340 Baar, Schweiz
UID: CHE-243.292.786
E-Mail: info@setcorp-services.com
Website: www.setcorp-services.com
nachfolgend „SetCorp“.
3. Begriffe
- Kunde: Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, welche die Website nutzt, Informationen anfordert, eine Dienstleistung bestellt oder einen Vertrag mit SetCorp abschliesst
- Geschäftskunde: Geschäftskunde ist ein Kunde, der bei Vertragsschluss in Ausübung seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
- Verbraucher: Verbraucher ist eine natürliche Person, die einen Vertrag zu einem Zweck abschliesst, der nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
- Dienstleistung: Dienstleistungen sind sämtliche von SetCorp selbst erbrachten oder über SetCorp vermittelten Leistungen.
- Einzelauftrag: Ein Einzelauftrag ist die konkrete Bestellung eines bestimmten Dienstleistungspakets oder einer einzelnen Leistung durch den Kunden.
- Partner: Partner sind unabhängige Drittunternehmen oder Dienstleister, die von SetCorp zur Erbringung bestimmter Leistungen eingesetzt oder deren Leistungen von SetCorp vermittelt werden.
4. Geschäftsmodell von SetCorp
- SetCorp bietet insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen: internationale Gründungskoordination, stellvertretende Gründungsabwicklung, Unternehmensadministration, virtuelle Administration, Koordination lokaler Dienstleister sowie weitere damit verbundene kommerzielle Dienstleistungen an.
- SetCorp ist keine Steuerberatungsgesellschaft und keine Rechtsberatungsgesellschaft, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- SetCorp erbringt insbesondere keine individuelle Steuer-, Rechts-, Finanz-, Anlage-, Einwanderungsrechts-, arbeitsrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Beratung als Bestandteil eines gewöhnlichen Dienstleistungspakets.
- SetCorp kann organisatorische Informationen bereitstellen, Abläufe erläutern, Unterlagen vorbereiten, Daten erfassen, Prozesse koordinieren und externe Fachpersonen oder Dienstleister einbinden. Eine solche Tätigkeit stellt keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung dar.
5. Dienstleistungspakete
- SetCorp kann verschiedene Leistungspakete anbieten, insbesondere:
- Koordinationsservice:
Der Kunde bleibt Antragsteller und nimmt diejenigen rechtlichen oder persönlichen Handlungen selbst vor, die gesetzlich oder aufgrund der Anforderungen der jeweiligen Behörde erforderlich sind. SetCorp unterstützt bei Vorbereitung, Dokumentenkoordination, Prozessorganisation, Kommunikation, Terminplanung und Koordination externer Dienstleister. - VIP / Full Execution:
SetCorp übernimmt innerhalb des rechtlich und praktisch zulässigen Umfangs einen möglichst grossen Teil der organisatorischen und administrativen Durchführung (Vorbereitung, Behördenkoordination, lokale Dienstleister, Terminorganisation, Statuskontrolle). Der Kunde bleibt jedoch für sämtliche Handlungen verantwortlich, die zwingend persönlich vorgenommen oder unterzeichnet werden müssen. - Virtuelle Adminsitration & Assistenz Leistungen:
SetCorp übernimmt eigenständig administrative Aufgaben wie Post- und E-Mail-Management, Terminplanung sowie die Vorbereitung standardisierter Formulare und weitere im Rahmen von virtueller Assistenz rechtlich zulässige Tätigkeiten. Die Dienstleistung erfolgt entweder lokal in Schweizer oder international über spezialisierte Partner. Rechtlich bindende Handlungen werden nur in begründeten Ausnahmefällen übernommen, sofern der Kunde diese spezifisch durch eine Vollmacht ermächtigt und aktiv mitwirkt.
- Koordinationsservice:
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus dem jeweiligen Einzelauftrag.
- Beschreibungen auf der Website stellen allgemeine Informationen dar. Verbindlich ist der konkret bestellte und bestätigte Leistungsumfang.
6. Leistungen in verschiedenen Ländern
- SetCorp kann Leistungen insbesondere für die Schweiz, die Vereinigten Staaten von Amerika, die Vereinigten Arabischen Emirate anbieten und weiteren Ländern anbieten.
- Die Anforderungen richten sich nach dem jeweiligen Land, Bundesstaat, Emirat, Kanton, der Free Zone oder Behörde.
- SetCorp kann keine einheitlichen Voraussetzungen für alle Länder garantieren.
- Der Kunde ist verpflichtet, alle erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen.
7. Keine Garantien für behördliche Entscheidungen
- Der Kunde erkennt an, dass Leistungen von Entscheidungen Dritter abhängen (Handelsregister, Behörden, Free Zones, Banken, Notare, etc.).
- SetCorp schuldet die ordnungsgemässe Durchführung der Dienstleistung, nicht jedoch einen bestimmten behördlichen Ausgang.
- Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Registrierung, Lizenz, eines Visums, einer Bewilligung oder Bankverbindung, sofern dies nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig garantiert wurde.
- Die Entscheidung einer Behörde oder eines Dritten liegt ausserhalb des Einflussbereichs von SetCorp.
8. Kein Erfolgsgarantieversprechen
- Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, handelt es sich um Dienstleistungen, nicht um eine Garantie für einen bestimmten Erfolg.
- Angaben zur Bearbeitungsdauer sind keine Garantien.
- Zeitangaben auf der Website sind unverbindliche Richtwerte, sofern nicht als verbindliche Frist bezeichnet.
9. Voraussetzungen des Kunden
- Der Kunde muss die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen (Volljährigkeit, Identifizierbarkeit, gültige Pässe, Wohnsitz, finanzielle Mittel, zulässige Geschäftstätigkeit, KYC/AML).
- SetCorp ist berechtigt, zusätzliche Unterlagen anzufordern.
10. Angaben und Mitwirkungspflicht des Kunden
- Der Kunde verpflichtet sich zu vollständigen, richtigen, aktuellen und wahrheitsgemässen Angaben.
- Änderungen relevanter Angaben sind unverzüglich mitzuteilen (Identität, Wohnsitz, Gesellschafter, Geschäftstätigkeit, etc.).
- SetCorp darf sich auf die Angaben verlassen, solange keine konkreten Anhaltspunkte für Unrichtigkeit bestehen.
- Erfordert die Durchführung einzelner Dienstleistungen (insbesondere im Bereich Virtuelle Administration) die Erteilung einer gesonderten Vollmacht oder zusätzliche Handlungen des Kunden, so ist der Kunde verpflichtet, diesen Mitwirkungspflichten unverzüglich nachzukommen. Verzögerungen durch unterlassene Mitwirkung gehen zu Lasten des Kunden.
11. KYC, AML und Compliance
- SetCorp führt bei Bedarf Identitäts- und Compliance-Prüfungen durch.
- Dies umfasst die Prüfung von Identitätsdaten, Passkopien, wirtschaftlich Berechtigten, Geschäftstätigkeit und Herkunft von Mitteln.
- SetCorp darf Aufträge verweigern oder abbrechen bei fehlenden Informationen, widersprüchlichen Angaben, Compliance-Risiken oder gesetzlichen Verstössen.
- SetCorp ist nicht verpflichtet, interne Compliance-Prüfungen im Detail offenzulegen.
12. Identitäts- und Dokumentenprüfung
- SetCorp darf Originale, beglaubigte Kopien oder Apostillen verlangen.
- Kosten hierfür sind im Preis enthalten, sofern ausdrücklich angegeben; sonst trägt sie der Kunde.
13. Vertragsabschlluss
- Die Darstellung auf der Website ist kein bindendes Angebot, sofern nicht anders bezeichnet.
- Die Bestellung durch den Kunden ist das Angebot.
- Der Vertrag kommt zustande durch ausdrückliche Bestätigung, Auftragsannahme, Beginn der Durchführung oder Übersendung einer Auftragsbestätigung.
14. Elektronischer Vertragsabschluss
- Der Vertrag kann elektronisch geschlossen werden.
- Elektronische Erklärungen sind rechtsverbindlich.
- Eine eigenhändige Unterschrift ist nur bei gesetzlicher Vorschrift oder expliziter Anforderung nötig.
15. Preise
- Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses.
- Preise verstehen sich zuzüglich MwSt. (falls anwendbar) und nicht eingeschlossener Dritt- und Behördenkosten.
- Zusätzliche Kosten können entstehen für Behördengebühren, Visa, Übersetzungen, Kurierkosten, etc., sofern nicht im Preis enthalten.
16. Vorkasse
- Dienstleistungen werden grundsätzlich auf 100 % Vorkasse erbracht.
- Zahlung ist vor Beginn der Durchführung vollständig zu leisten.
- SetCorp beginnt erst nach Zahlungseingang.
- Nachträglich entstehende Drittleistungen können vor Weiterführung eingefordert werden.
17. Zahlungen
- Zahlungen erfolgen über die angebotenen Methoden.
- Zahlungsgebühren bestimmter Methoden können belastet werden.
- Bei Verzug kann die Leistung ausgesetzt werden.
18. Beginn der Dienstleistungen
- Beginn nach Vertragsschluss, Zahlungseingang und Vorliegen der Unterlagen.
- SetCorp kann auf Wunsch des Kunden oder aufgrund der Art der Dienstleistung vor Ablauf einer Widerrufsfrist beginnen.
- Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
19. Stornierung und Rückerstattung
- Stornierung nach Beginn kann zu Kosten führen.
- Erstattet wird nur der Anteil, für den noch keine Leistung erbracht wurde und keine nicht erstattbaren Drittgebühren angefallen sind.
- Bereits erbrachte Leistungen werden verrechnet.
- Nicht erstattbare Dritt- und Behördenkosten trägt der Kunde.
19a. Geld-zurück-Garantie und Service-Level
- a) Startgarantie: SetCorp verpflichtet sich, mit der Bearbeitung des Auftrags spätestens binnen 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss und vollständigem Zahlungseingang zu beginnen. Als „Beginn“ gilt die erste substantielle Handlung (z.B. Einreichung von Dokumenten, Kommunikation mit Behörden). Wird dieser Zeitraum ohne Verschulden des Kunden überschritten, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und erhält alle Zahlungen innerhalb von 30 Tagen zurückerstattet.
- a) Erfolgsgarantie bei Verschulden: SetCorp übernimmt keine Garantie für behördliche Entscheidungen (siehe Abschnitt 7). Eine Ausnahme gilt, wenn ein vereinbartes Ziel nachweislich nicht erreicht wurde und dies allein auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden von SetCorp zurückzuführen ist (z.B. Fristversäumnis, Verlust von Dokumenten durch SetCorp).
- a) In diesem Fall erstattet SetCorp die Honorare für die fehlgeschlagene Leistung zurück. Nicht erstattet werden behördliche Gebühren oder Kosten an Partner, es sei denn, deren Verlust beruht ebenfalls auf dem Verschulden von SetCorp.
- a) Die Beweislast für das Verschulden von SetCorp trägt der Kunde. SetCorp legt im Streitfall ihre Prozessdokumentation offen.
20. Nichtrealisierung aufgrund behördlicher Ablehnung
- Eine Ablehnung durch Behörden stellt keine Nichterfüllung durch SetCorp dar, sofern SetCorp ordnungsgemäss gearbeitet hat.
- Geschuldet bleiben: erbrachte Leistungen, angefallene Drittgebühren, staatliche Gebühren und nicht stornierbare Leistungen.
- Ein verbleibender, erstatteter Betrag von Dritten wird dem Kunden gutgeschrieben.
- Keine Rückerstattung für bereits erbrachte Leistungen nur weil das Ziel nicht erreicht wurde.
- Fehler des Kunden führen zu dessen Lasten.
- Alternative Angebote sind neue Aufträge.
21. Änderungen des Auftrags durch den Kunden
- Änderungen können zusätzliche Kosten verursachen.
- Dies gilt für Änderungen von Jurisdiktion, Gesellschaftern, Geschäftstätigkeit, etc.
- SetCorp informiert vor kostenpflichtigen wesentlichen Zusatzleistungen.
22. Verzögerungen durch den Kunden
- Vom Kunden verursachte Verzögerungen verlängern die Dauer.
- Dies gilt bei verspäteten Dokumenten, fehlenden Unterlagen, verpassten Terminen.
- Zusätzliche Kosten können dem Kunden berechnet werden.
23. Leistungen Dritter
- SetCorp setzt externe Dienstleister ein (Agenturen, Notare, Behördenvertreter, etc.).
- Soweit der Dritte Vertragspartner wird, gelten dessen Bedingungen.
- SetCorp haftet nicht für Entscheidungen unabhängiger Dritter.
24. Vermittelte Leistungen
- SetCorp kann Leistungen Dritter lediglich vermitteln. Dies gilt insbesondere für Teile der Dienstleistung "Virtuelle Administration & Assistenz", die international durch spezialisierte Partner erbracht werden. Soweit der Dritte Vertragspartner wird, gelten dessen Bedingungen.
- SetCorp ist dann nicht selbst Leistungserbringer.
- Der Kunde wird informiert, wenn dies relevant ist.
- Für vermittelte Leistungen gelten die Bedingungen des Drittanbieters.
- SetCorp kann eine Provision vom Drittanbieter erhalten.
25. Leistungen von UAE-Partnern
- Bei UAE-Dienstleistungen koordiniert oder vermittelt SetCorp lokale Partner.
- Je nach Produkt ist SetCorp Vertragspartner (Auftraggeber / Subunternehmer) oder Vermittler.
- Die Variante ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
26. Vollmachten
- SetCorp erbringt die gebuchten Dienstleistungen grundsätzlich ohne gesonderte Vollmacht, sofern gesetzlich oder behördlich nichts anderes vorgeschrieben ist.
- Eine gesonderte, explizite Vollmacht ist nur in Ausnahmefällen erforderlich, wenn eine konkrete Handlung gesetzlich oder behördlich eine spezifische Vertretungsmacht zwingend voraussetzt (z. B. Unterzeichnung von Verträgen mit Aussenwirkung, Einreichung behördlicher Erklärungen).
- Wird eine solche Vollmacht nötig, informiert SetCorp den Kunden unverzüglich. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Vollmacht zeitnah zu erteilen und aktiv mitzuwirken. SetCorp ist berechtigt, die betroffene Teilleistung bis zur Erteilung der Vollmacht auszusetzen, ohne dass dies einen Verzug von SetCorp begründet.
- Gesetzlich zwingend persönliche Handlungen können auch durch Vollmacht nicht ersetzt werden.
27. Bankkonten und Bankbeziehungen
- SetCorp kann Kontoeröffnungen koordinieren oder vermitteln.
- Die Entscheidung trifft ausschliesslich die Bank.
- SetCorp garantiert weder Kontoeröffnung noch bestimmte Konditionen.
28. Visa und Aufenthaltsleistungen
- Verfahren unterliegen den zuständigen Behörden.
- SetCorp garantiert weder Visumerteilung noch Aufenthaltsdauer.
- Der Kunde muss alle Voraussetzungen erfüllen.
29. Geschäftstätigkeit und Lizenzen
- Der Kunde ist für die wahrheitsgemässe Angabe der Geschäftstätigkeit verantwortlich.
- SetCorp darf die Tätigkeit nicht eigenmächtig verändern.
- Die Zulässigkeit bestimmt sich nach dem Recht der Jurisdiktion.
30. Geistiges Eigentum
- Sämtliche von SetCorp bereitgestellten Unterlagen bleiben Eigentum von SetCorp.
- Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
- Weitergabe oder gewerbliche Verwertung ist nicht zulässig.
31. Nutzung der Website
- Nutzung nur für rechtmässige Zwecke.
- Unzulässig sind Hacking, Scraping, falsche Identitätsangaben, etc.
- SetCorp kann Zugänge bei Missbrauch sperren.
32. Verfügbarkeit der Website
- SetCorp bemüht sich um hohe Verfügbarkeit.
- Eine ununterbrochene Verfügbarkeit wird nicht garantiert.
- Einschränkungen können durch Wartung, Störungen oder höhere Gewalt auftreten.
33. Externe Links
- Links zu Dritten dienen der Information.
- SetCorp übernimmt keine Verantwortung für deren Inhalt.
34. Datenschutz
- Datenbearbeitung erfolgt nach geltenden Bestimmungen.
- Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
- Daten können an ausländische Partner übermittelt werden.
- Der Kunde nimmt die Übermittlung an Behörden und Partner im Zielland zur Kenntnis.
35. Geheimhaltung
SetCorp behandelt Kundeninformationen vertraulich. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten.
36. Haftung von SetCorp
- SetCorp haftet uneingeschränzt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht werden.
- Bei leichter Fahrlässigkeit übernimmt SetCorp nur dann eine Haftung, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.
- Eine Haftung für indirekte Schäden, wie beispielsweise entgangene Gewinne, ist ausgeschlossen.
- Selbstverständlich bleiben gesetzlich zwingende Ansprüche sowie die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von diesen Regelungen unberührt.
37. Haftung für Drittanbieter und Behörden
- Keine Haftung für Entscheidungen von Behörden oder unabhängigen Dritten.
- Insbesondere keine Haftung für behördliche Ablehnungen, Visa-Ablehnung, politische Änderungen.
- Haftung für mangelhafte Auswahl von Dienstleistern bleibt vorbehalten.
38. Höhere Gewalt
Keine Haftung für Verzögerungen durch Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Streiks, Cyberangriffe, etc.
39. Freistellung durch den Kunden
Der Kunde stellt SetCorp von Ansprüchen Dritter frei, die auf falschen Angaben, rechtswidrigen Tätigkeiten oder Missbrauch durch den Kunden beruhen.
40. Änderungen von Gesetzen
- Der Kunde erkennt an, dass Verfahren Änderungen unterliegen können.
- Bei Änderungen der Anforderungen kann sich der Leistungsumfang ändern.
- Zusätzliche Gebühren können dem Kunden berechnet werden.
41. Kündigung durch SetCorp
- SetCorp ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- Zahlungsverzug des Kunden trotz Mahnung;
- Falschen, unvollständigen oder irreführenden Angaben des Kunden (insb. im Rahmen von KYC/AML);
- Verstössen gegen Compliance-Richtlinien, Sanktionslisten oder gesetzliche Bestimmungen;
- Missbräuchlicher Nutzung der Dienstleistungen oder der Website;
- Unmöglichkeit der Leistungserbringung aufgrund behördlicher Auflagen oder mangelnder Mitwirkung des Kunden;
- Wegfall der Geschäftsgrundlage oder strategischen Entscheidungen von SetCorp, bestimmte Dienstleistungen oder Jurisdiktionen nicht mehr anzubieten.
- SetCorp behält sich das Recht vor, den Vertrag auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende eines laufenden Monats zu kündigen, sofern keine akuten Dienstleistungen (wie laufende Gründungsverfahren oder behördliche Fristen) betroffen sind, die durch die Kündigung gefährdet würden. In diesem Fall werden bereits bezahlte, noch nicht erbrachte Leistungen erstattet.
- Die Kündigung bedarf der Schriftform (inkl. E-Mail).
42. Folgen einer Kündigung
Bereits erbrachte Leistungen und Kosten werden verrechnet. Ein verbleibender Betrag wird erstattet.
45. Kündigung wegen Compliance
Beendigung bei Compliance- oder Sanktionsgründen möglich. Information über den Grund erfolgt, soweit gesetzlich zulässig.
44. Abtretung
Abtretung durch den Kunden nur mit Zustimmung. SetCorp darf Forderungen im Rahmen von Umstrukturierungen abtreten.
45. Aufrechnung
Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen.
46. Verrechnung von Rückerstattungen
SetCorp darf Rückerstattungen mit offenen Forderungen verrechnen.
47. Kommunikation
- Kommunikation findet grundsätzlich elektronisch statt.
- Der Kunde muss für die Erreichbarkeit unter seiner angegebenen E-Mail-Adresse sorgen.
- Mitteilungen gelten mit Versand als zugegangen.
48. Kommunikation ohne Kumndenkonto
- SetCorp bietet im regulären Betrieb keine passwortgeschützten Kundenkonten (Logins) an.
- Die gesamte Kommunikation und Dokumentenübermittlung erfolgt verschlüsselt per E-Mail oder über sichere, temporäre Download-Links.
- Der Kunde ist verpflichtet, die angegebene E-Mail-Adresse regelmässig zu prüfen. SetCorp haftet nicht für Informationen, die den Kunden aufgrund falscher Angaben oder technischer Probleme auf Seite des Kunden nicht erreichen.
49. Internationale Nutzung
- Website und Dienstleistungen können international zugänglich sein.
- Internationale Erreichbarkeit bedeutet nicht Angebot in jedem Land.
- SetCorp kann Dienstleistungen für bestimmte Länder oder Profile ausschliessen.
50. Export-, Sanktions- und Embargorecht
SetCorp darf Dienstleistungen ablehnen, wenn sie gegen Schweizer Recht, Sanktionen oder Exportkontrollen verstossen.
51. Internationale Nutzung
SetCorp ist nicht verpflichtet, Geschäftsbeziehungen aufzunehmen, wenn Compliance- oder andere Gründe dagegensprechen.
52. Änderungen dieser AGB
- Änderungen für zukünftige Verträge möglich.
- Für bestehende Aufträge gilt die Fassung zum Zeitpunkt des Schlusses.
53. Teilunwirksamkeit
Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt der Rest wirksam. Eine ersatzweise Regelung tritt ein.
54. Vorrang individueller Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
55. Anwendbares Recht
- Es gilt das materielle Recht der Schweiz.
- Das UN-Kaufrecht / CISG (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.
- Zwingende Bestimmungen des Wohnsitzstaates bei Verbrauchern bleiben unberührt.
56. Gerichtsstand
- Gerichtsstand ist der Sitz von SetCorp in der Schweiz.
- Gegenüber Geschäftskunden gilt dies, soweit zulässig.
- Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
57. Sprache
Vertragssprache ist Deutsch. Übersetzungen dienen der Information; bei Widersprüchen gilt der deutsche Text.
58. Verjährung
Es gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
59. Gesamte Vereinbarung
AGB und Einzelauftrag bilden die vertragliche Grundlage. Mündliche Abreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
60. Inkrafttreten
Diese AGB treten am 26. September 2026 in Kraft.
SetCorp / IMT Consulting GmbH
Baar, am 26. September 2026
SetCorp
[Ein Projekt der IMT Consulting GmbH]
Altgasse 43
6340 Baar
Schweiz
UID: CHE-243.292.786
support@setcorp-services.com
